Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 337 Auszahlung im Regelfall
Stand: 29.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.12.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/337#abs-1 (1) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/337#abs-2 (2) Laufende Geldleistungen werden regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/337#abs-3 (3) Andere als laufende Geldleistungen werden mit der Entscheidung über den Antrag auf Leistung oder, soweit der oder dem Berechtigten Kosten erst danach entstehen, zum entsprechenden Zeitpunkt ausgezahlt. Insolvenzgeld wird nachträglich für den Zeitraum ausgezahlt, für den es beantragt worden ist. Weiterbildungskosten und Teilnahmekosten werden, soweit sie nicht unmittelbar an den Träger der Maßnahme erbracht werden, monatlich im voraus ausgezahlt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/337#abs-4 (4) Zur Vermeidung unbilliger Härten können angemessene Abschlagszahlungen geleistet werden.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 337 SGB III →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 29.11.2022 – B 11 AL 12/21 RArbeitslosengeldanspruch - Auszahlungsanspruch - Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers für die Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber der BA - Aufzahlungsfall - Berechnung der Erstattungsforderung - monatsweise GegenüberstellungZitiert von 4
- BSG, 15.02.2023 – B 11 AL 42/21 RArbeitslosengeldanspruch - Neuberechnung des Bemessungsentgelts wegen nachträglich zugeflossenem Arbeitsentgelt - Verzinsung der Nachzahlung des Arbeitslosengeldes - Verzinsungsbeginn - tatsächlicher Zufluss der Lohnnachzahlung - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 4
- LSG NRW, 14.03.2022 – L 20 AL 107/18Zitiert von 1
- LSG Schleswig, 14.09.2020 – L 3 AS 101/20 B ER
- VG Neustadt an der Weinstraße, 16.01.2003 – 4 K 2259/02.NWZitiert von 2
- BVerwG, 22.04.2004 – 5 C 68.03Zitiert von 22
Zuletzt entschieden
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 – 21 Ta 1158/21Zitiert von 3
- LSG NRW, 26.05.2021 – L 8 LW 13/19Zitiert von 1
- SG Speyer, 18.06.2018 – S 19 KR 549/16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 337 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Fachanwälte für Sozialrecht finden
Änderungsverlauf
Jüngster Eintrag dieser Liste: 12.06.2020. Danach hat sich der Text dieser Vorschrift noch geändert; die neueste Fassung führen wir seit dem 01.12.2021 (siehe Fassungen).
-
12.06.2020 Ausfertigung
§ 337 Abs. 1 aufgehoben durch Artikel 4a des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I 1248)
BGBl. 2020 I S. 1248
-
03.04.2013 Ausfertigung
§ 337 geändert durch Artikel 9 Abs. 2 des Gesetzes vom 3. April 2013 (BGBl. I 610)
BGBl. 2013 I S. 610
-
06.04.1998 Ausfertigung
§ 337 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. April 1998 (BGBl. I 688)
BGBl. 1998 I S. 688
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.